Hausgeld ist der Begriff, über den in jeder Eigentümergemeinschaft am meisten gesprochen wird – und der am häufigsten missverstanden wird. Es ist keine Miete, keine Steuer und auch kein fester Betrag, sondern ein monatlicher Vorschuss auf die tatsächlichen Kosten Ihrer WEG.
Was Hausgeld eigentlich ist
Hausgeld ist der umgangssprachliche Begriff für den monatlichen Vorschuss, den jeder Eigentümer auf Basis des beschlossenen Wirtschaftsplans zahlt. Es deckt die laufenden Kosten der Gemeinschaft und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Am Jahresende wird über die Jahresabrechnung geprüft, ob die gezahlten Vorschüsse den tatsächlichen Kosten entsprachen – zu viel gezahltes Hausgeld wird erstattet oder verrechnet, zu wenig gezahltes führt zu einer Nachzahlung.
Wonach sich die Höhe richtet
Die Kostenverteilung regelt § 16 Abs. 2 WEG: Grundsätzlich trägt jeder Eigentümer die Kosten der Gemeinschaft nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils – der im Grundbuch eingetragenen Quote, nicht etwa nach Kopfzahl der Bewohner oder tatsächlicher Nutzung. Die Eigentümerversammlung kann für einzelne Kostenarten per Beschluss einen abweichenden Verteilerschlüssel festlegen, etwa nach Wohnfläche oder Verbrauch – das betrifft in der Praxis häufig Heiz- und Wasserkosten.
Was im Hausgeld typischerweise steckt
Ein Hausgeld setzt sich üblicherweise zusammen aus: dem Anteil an den laufenden Bewirtschaftungskosten (Versicherungen, Hausmeister, Strom für Gemeinschaftsflächen, Verwaltervergütung), dem Anteil an verbrauchsabhängigen Kosten wie Heizung und Wasser, und der Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Wie viel davon in die Rücklage fließen sollte, ist eine eigene Fragestellung – mehr dazu im Ratgeber Instandhaltungsrücklage: Wie viel ist genug?
Häufige Missverständnisse
“Hausgeld ist nur die Rücklage.” Falsch – die Rücklage ist meist nur ein Teil des Hausgelds, der überwiegende Teil deckt laufende Betriebskosten.
“Wenn ich wenig nutze, zahle ich weniger.” Nur bei Kostenarten, für die ein verbrauchsabhängiger Verteilerschlüssel beschlossen wurde. Die meisten Kosten richten sich nach dem Miteigentumsanteil, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
“Eine Sonderumlage ist Teil des Hausgelds.” Nein – die Sonderumlage ist eine zusätzliche, einmalige Zahlung außerhalb des laufenden Hausgelds, meist für unvorhergesehene größere Ausgaben. Details dazu im Ratgeber Sonderumlage in der WEG.
Was bei Nichtzahlung passiert
Zahlt ein Eigentümer sein Hausgeld nicht, betrifft das die gesamte Gemeinschaft, da die laufenden Kosten trotzdem gedeckt werden müssen. Wie ein strukturiertes Vorgehen dabei aussieht, lesen Sie im Ratgeber Hausgeld nicht bezahlt: Was Verwalter und Eigentümer tun können.
Was das für Sie als Eigentümer bedeutet
Wenn Sie nicht nachvollziehen können, wie sich Ihr Hausgeld zusammensetzt, fragen Sie aktiv nach einer Aufschlüsselung – jeder Eigentümer hat ein Recht darauf, die Grundlage seiner Zahlungen zu verstehen, nicht nur die Endsumme zu überweisen.
Sie möchten Ihr Hausgeld einmal nachvollziehbar aufgeschlüsselt sehen? Sprechen Sie uns unverbindlich an – mehr zu unserem Ansatz in der WEG-Verwaltung.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Inhalte nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Aktualität – bei rechtlich bindenden Fragen lohnt sich zusätzlich fachlicher Rat.