Verwalterwechsel Hamburg
Einfacher als gedacht – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess
Wann lohnt sich ein Verwalterwechsel?
Viele Eigentümergemeinschaften bleiben bei einem schlechten Verwalter — nicht weil sie zufrieden sind, sondern weil sie glauben, ein Wechsel sei kompliziert oder riskant. Das stimmt nicht.
- Schlechte Erreichbarkeit oder wechselnde Ansprechpartner
- Unübersichtliche oder fehlerhafte Jahresabrechnungen
- Instandhaltungsmaßnahmen werden verschleppt
- Eigentümerversammlungen werden schlecht vorbereitet oder gar nicht einberufen
- Rücklage wird nicht ordnungsgemäß verwaltet
- Handwerkerangebote werden nicht eingeholt oder nicht verglichen
Wenn mehrere dieser Punkte zutreffen, ist es Zeit zu wechseln – und der Wechsel ist einfacher als Sie denken.
Das Wichtigste auf einen Blick
So läuft der Verwalterwechsel ab
Von der Entscheidung bis zum ersten Tag unter neuer Verwaltung – in vier Schritten.
Erstgespräch & Angebot
Wir sprechen unverbindlich über Ihr Objekt, Ihre aktuelle Situation und was Sie sich von einem neuen Verwalter wünschen. Sie erhalten von uns ein individuelles Angebot.
Beschluss in der Eigentümerversammlung
In der nächsten Eigentümerversammlung wird der neue Verwalter mit einfacher Mehrheit gewählt und der alte abberufen. Wir bereiten auf Wunsch die Einladung und Tagesordnung vor. Welche Fristen beim bestehenden Verwaltervertrag zu beachten sind, erklären wir im Ratgeber zur Vertragskündigung.
Unterlagenübergabe
Der alte Verwalter ist gesetzlich zur Übergabe aller Unterlagen, Konten und Dokumente verpflichtet. Wir koordinieren die Übergabe und prüfen die Vollständigkeit.
Neue Verwaltung startet
Alle Eigentümer, Mieter und Dienstleister werden über den Wechsel informiert. Die neue Verwaltung übernimmt nahtlos – für Sie ohne Unterbrechung oder Mehraufwand.
Häufige Fragen zum Verwalterwechsel
Kann der alte Verwalter den Wechsel blockieren?
Nein. Der Verwalter wird durch Beschluss der Eigentümerversammlung abberufen – er hat kein Vetorecht. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Abberufung jederzeit mit einfacher Mehrheit möglich, ein wichtiger Grund ist nicht mehr erforderlich (§ 26 Abs. 3 WEG). Der Verwaltervertrag endet dann automatisch spätestens sechs Monate nach der Abberufung – auch wenn der Vertrag eine längere Laufzeit vorsieht. Liegt ein wichtiger Grund vor, etwa eine grobe Pflichtverletzung, kann der Vertrag zusätzlich fristlos gekündigt werden, sodass der Wechsel sofort wirksam wird.
Was passiert mit laufenden Verträgen und der Instandhaltungsrücklage?
Alle Verträge, Konten und die Instandhaltungsrücklage gehören der WEG – nicht dem Verwalter. Bei der Übergabe müssen alle Unterlagen, Zugänge und Bankkonten vollständig an den neuen Verwalter übergeben werden.
Welcher Zeitpunkt ist der beste für einen Wechsel?
Zum Jahreswechsel – dann beginnt ein neues Wirtschaftsjahr und die Abgrenzung zwischen alter und neuer Verwaltung ist sauber. Die Abberufung sollte idealerweise in der Eigentümerversammlung im Herbst beschlossen werden.
Was kostet ein Verwalterwechsel?
Für die WEG selbst entstehen keine direkten Kosten. Die Koordination eines regulären Wechsels übernehmen wir ohne Zusatzgebühr. Nur wenn der bisherige Verwalter Unterlagen unvollständig oder verzögert übergibt, kann zusätzlicher Aufwand entstehen – das regeln wir vorab transparent im Vertrag. Unser Honorar beginnt erst mit dem ersten Tag der neuen Verwaltung.
Bereit für den Wechsel?
Sprechen Sie uns an – wir schauen uns Ihre Situation an und sagen Ihnen ehrlich ob und wie ein Wechsel sinnvoll ist.
Unverbindlich anfragen